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24.07.2012

Einfahrtsscheine

Das Befahren des Ausstellungsgeländes ist nur mit gültigen Einfahrtsscheinen gestattet.
a) KFZ-Einfahrtsscheine der Veranstaltungsleitung

Die KFZ-Einfahrtsscheine müssen über das Formular 14 (Kartenbestellung) des Bestellscheinblockes (www.zlf.de/bestellscheinblock) beantragt werden.
Die KFZ-Einfahrtsscheine sind für Sie natürlich kostenlos.

Nach Ihrer Beantragung werden die Karten und Einfahrtsscheine ab Mitte August 2012 versendet bzw. können in der Ausstellungsleitung abgeholt werden.

Folgende KFZ-Einfahrtsscheine können angefordert werden:
  • Aufbau - vor der Ausstellung bis zum 21.09.2012, 18:00 Uhr
  • während der Ausstellung täglich 7:00 bis 8:30 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr
    • zur Ergänzung und zum Auswechseln des Ausstellungsgutes
    • nur gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 EUR
    • bei fristgemäßem Verlassen wird die Kaution zurückerstattet
  • Abbau - am Sonntag, 30.09.2012 ab 21:00 Uhr
  • Abbau - am Montag, 01.10.2012
  • Abbau - am Dienstag, 02.10.2012
  • Abbau - ab Mittwoch, 03.10.2012
  • Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau sind nur gültig bis 21.09.2012, 20.00 Uhr, und berechtigen erst wieder am 30.09.2012 ab 18.00 Uhr zum Betreten des Ausstellungsgeländes.

Zusätzlich zu den durch die Veranstaltungsleitung ausgegebenen KFZ-Einfahrtsscheinen benötigen Sie während des Oktoberfestes einen gesonderten, personenbezogenen Zufahrtskontrollbeleg der Landeshauptstadt München.

b) Zufahrtskontrollbeleg der Landeshauptstadt München

Diesen Beleg erhalten Sie hier: www.zlf.de/zufahrtskontrollbeleg

  • Notwendig ist der Zufahrtskontrollbeleg nur während des Oktoberfestes,
  • in der Zeit vom 22.09.2012 bis 07.10.2012.
  • Vor und nach dem Oktoberfest benötigen Sie keinen Beleg.
  • Den Beleg müssen Sie direkt beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München beantragen:
  • Für den Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
    • Firma mit Adresse, Telefonnr., Fax und E-Mail
    • Name, Vorname und Geburtsname des Fahrers/der Fahrerin
    • Geburtsdatum und Geburtsort des Fahrers/der Fahrerin
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Fahrers/der Fahrerin
    • Unterschrift des Fahrers/der Fahrerin
  • Der Antrag kann per Fax, E-Mail oder Post gestellt werden.
  • Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

WICHTIG:
  • Die Einfahrt auf das ZLF-Gelände ist nur mit beiden Einfahrtsscheinen und einem gültigen Personalausweis möglich.
  • Bitte beantragen Sie nur so viele Zufahrtskontrollbelege, wie Sie auch tatsächlich benötigen!
  • Bitte informieren Sie auch Ihre Speditionen sowie Ihre Zulieferer- und Abbaufirmen.


 

 
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